Genehmigungsverfahren
Kaum ein Investitionsvorhaben wird heute in Deutschland ohne Widerstand aus der Öffentlichkeit realisiert. Für die Vorhabenträger heißt es daher meist, gegen den Wind zu segeln. Nutzen Sie unsere psychologischen Erkenntnisse und langjährigen Erfahrungen in Genehmigungsverfahren, um
- optimal stressfrei in Genehmigungsverfahren zu kommunizieren
- Widerstand gegen Investitionsvorhaben zu verringern
- Vertrauen zu schaffen
- Konflikte zu deeskalieren
- Ihr Vorhaben auch gegen Widerstand zum Erfolg zu führen.
Genehmigungsverfahren zur Sicherung von Investitionsvorhaben
Typische Fragestellungen von Kunden
Im Umgang mit der Öffentlichkeit stehen immer wieder folgende Fragen zur Debatte:
- Wie und wann informieren bzw. beteiligen wir die Öffentlichkeit zu unserem Vorhaben (Stichwort „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“)
- Wie gehen wir irrationalen Argumenten und überzogenen Forderungen von Bürgerinitiativen um? Wie sollten wir uns mit Bürgerinitiativen verständigen?
- Wie sollten wir unsere Kommunikation mit Behörden und Politikern gestalten?
- Welche Möglichkeiten gibt es, eine angemessene Berichterstattung in den Medien über unser Vorhaben zu erreichen?
Die aktuelle PDF-Broschüre mit dem Titel “Segeln gegen den Wind” in Zusammenarbeit mit der IHK Ostbrandenburg. >>> Download starten <<<
Genehmigungsverfahren heute
Die heutigen rechtlichen Bestimmungen für Genehmigungsverfahren folgen den gleichen Grundsätzen wie die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes. Es geht primär um die Prüfung von Auswirkungen von Anlagen auf die Nachbarschaft (Menschen, Tiere und Pflanzen, Gewässer etc.). Außerdem werden Risiken betrachtet, die vom Bau und Betrieb einer Anlage ausgehen.
In der Realität haben sich gerade die Genehmigungsverfahren für große Projekte oft weit von dem beschriebenen Zweck der Verfahren entfernt.
So fragt man sich zuweilen, ob das Betreiben von Gewerben überhaupt noch grundsätzlich erwünscht ist.
Betrachtet man allein die Gegenbewegungen zu Investitionen im Energiebereich, so lassen sich Gegnerschaften zur Atomenergie ebenso verorten wie Initiativen gegen Braun- und Steinkohleverstromung, Windkraft, Solaranlagen oder Biomassenutzung. Auch der Stromtransport über Leitungen wird allerorten heftig befehdet.
Vor diesem Hintergrund stellen Genehmigungsverfahren für Investoren eine erhebliche Hürde dar. Besonders die politische Besetzung von im Grunde verwaltungsrechtlichen Verfahren erschwert oftmals eine sachliche Abwägung der Interessen.
Unsere Arbeitsschwerpunkte
Intelligenz System Transfer hat bei vielen großen Genehmigungsverfahren in Deutschland erfolgreich mitgewirkt. Die Bandbreite reicht von Atomrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Genehmigung von Verkehrs-Infrastrukturprojekten, wasserrechtliche, bergrechtliche und abfallrechtliche Genehmigungsverfahren sowie Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz.
Arbeitsschwerpunkte sind unter anderem:
- die Qualitätssicherung von Antragsunterlagen,
- die Deeskalation bei öffentlich umstrittenen Verfahren,
- der Einsatz und das Training von Gesprächstechniken für die erfolgreiche Verhandlungsführung,
- mentales Training zur optimalen Vorbereitung auf Konfliktsituationen und
- schwierige Kommunikationsanforderungen
- die Vorbereitung und Begleitung von Öffentlichkeitsterminen.
Entwicklungsgeschichte von Genehmigungsverfahren
Mit der Ronkallischen Konstitution von Kaiser Friedrich I (Barbarossa) wurde im 12. Jahrhundert das sogenannte Bergregal, ein königliches Bergrecht festgeschrieben. Im 15. Jahrhundert entstanden mit dem Silberbergbau im Erzgebirge die Bergrechte von Schneeberg, Annaberg und Joachimsthal.
Der Ursprung der heutigen Genehmigungsverfahren in Deutschland liegt in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869. Mit der zunehmenden Industrialisierung in Deutschland häuften sich die Konflikte zwischen Investoren und den Nachbarn von Industrieprojekten. Die Gewerbeordnung ging davon aus, dass das Betreiben von Gewerben grundsätzlich erwünscht ist. Die Behörden hatten zu prüfen „ob die Anlage erhebliche Gefahren, Nachtheile oder Belästigungen für das Publikum herbeiführen könne.“ (Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21.06.1869 § 18). Wesentlich älter als die Regelungen für Genehmigungsverfahren der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes sind die Bestimmungen im Bergrecht.